FAQs


Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen:


Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten bekomme?

Das Gutachten wird so schnell wie möglich für Sie erstellt. Bei Alkoholfragestellungen müssen wir das Ergebnis der Blutentnahme auf jeden Fall noch abwarten. Bei Drogenfragestellungen das Ergebnis der Urinkontrolle. Wenn eine Haarprobe am Untersuchungstag abgegeben wurde, muss auch dieses Ergebnis natürlich abgewartet werden.

Manchmal kommt es auch vor, dass Sie noch Befunde einreichen müssen. Das teilen Ihnen die GutachterInnen mit. Wenn das der Fall ist, warten wir natürlich auch diese Befunde noch ab, bevor wir das Gutachten fertig stellen.

Wenn alle Unterlagen und Ergebnisse bei uns sind, dauert es in der Regel nicht länger als drei Wochen, bis das Gutachten versendet wird. Natürlich berücksichtigen wir dabei immer die Frist, die Ihnen die Führerscheinstelle zur Einreichung des Gutachtens gegeben hat.

Wie erfahre ich, wie mein Gutachten ausgegangen ist?

Sie bekommen das Gutachten zugeschickt, sobald es fertig ist. Im Gutachten sind alle Befunde aufgeführt und es gibt eine „Zusammenfassende Befundwürdigung“, in der alles bewertet wird. Unter „Gutachtenergebnis“ finden Sie das Gesamtergebnis Ihres Gutachtens.

Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen weder telefonisch, noch per E-Mail Auskunft über das Gutachtenergebnis geben dürfen.

Wer erfährt etwas über mein Gutachtenergebnis?

Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Sie bestimmen, wer eine Auskunft über das Ergebnis Ihres Gutachtens erhalten soll. Liegt uns keine Schweigepflichtentbindung vor, sind das nur Sie selbst.

Bei einer MPU werden wir Ihnen vorschlagen, dass Ihre Führerscheinstelle bei einem positiven Ergebnis direkt von uns informiert werden darf. So kann man Zeit sparen, denn viele Führerscheinstellen lassen sich positive Gutachten noch einmal bestätigen. Auch diese Information geht aber nur dann an die Führerscheinstelle, wenn Sie uns die schriftliche Erlaubnis geben. Das Formular dafür erhalten Sie am Tag der MPU.

Wird mein Gutachten oder mein Gutachtenergebnis auch an die Führerscheinstelle geschickt?

Positive Gutachtenergebnisse teilen wir, wenn Sie das wünschen, der Führerscheinstelle mit. Das machen wir jedoch nur, wenn Sie uns dafür eine Schweigepflichtentbindung geben. Das Formular dafür bekommen Sie am Untersuchungstag. Über ein negatives Gutachtenergebnis bekommt die Führerscheinstelle von uns keine Auskunft, auch nicht, wenn Sie die Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben.

Das Gutachten an sich wird – egal wie das Ergebnis ist – immer an Sie persönlich gesendet. Sie entscheiden dann, ob Sie es bei der Führerscheinstelle vorlegen.

Ich verstehe mein Gutachten nicht.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte schreiben Sie uns eine Mail und schildern Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um Ihre Fragen zu beantworten und das Gutachten ggf. noch einmal zu erklären.

Wenn Sie vor der MPU bei einer Vorbereitung waren, können Sie sich auch dort hinwenden, damit das Gutachten gemeinsam besprochen wird.

Ich möchte mich über mein Gutachten beschweren.

Die Zufriedenheit unserer KundInnen liegt uns sehr am Herzen und wir sind immer daran interessiert, unsere Dienstleistung zu verbessern. Wenn es dennoch einmal Grund zur Beschwerde gibt, melden Sie sich bitte bei uns! Schildern Sie in einer E-Mail bitte, worum es Ihnen geht. Ihr Anliegen wird dann schnellstmöglich geprüft und Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Rückmeldung von einem/r unserer Leitungen.

In meinem Gutachten steht, ich kann einen Kurs nach §70 FeV machen. Was heißt das?

Gutachten können im Falle von Alkohol- oder Drogenfragestellungen auch mit einer so genannten „Kursempfehlung“ abgeschlossen werden. Die Kurse heißen offiziell „Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach §70 FeV“.

Das bedeutet, dass bei Ihnen schon erste gute Veränderungsansätze erkannt wurden, die Veränderungen oder die Aufarbeitung aber noch nicht für ein positives Ergebnis ausreichend ist. In einem „§70-Kurs“ kann weiter daran gearbeitet werden. Die Führerscheinstelle muss zustimmen, dass Sie einen solchen Kurs besuchen. Die Kurse dürfen nur von bestimmten, anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Wenn Sie diese Maßnahme gemacht haben, wird der Führerschein ohne neue MPU wiedererteilt.

Wenn Sie ein „Kurs-Gutachten“ erhalten haben, sollten Sie es also unbedingt bei der Führerscheinstelle vorlegen, um nicht nocheinmal eine MPU machen zu müssen.



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