FAQs


Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen:


Ich brauche einen Termin für die MPU oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten.

Sie wurden von Ihrer Führerscheinstelle aufgefordert, eine MPU oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu machen. Mit dieser Aufforderung haben Sie ein Formular bekommen, auf dem Sie angeben müssen, wo sie die Begutachtung machen möchten. Bitte tragen Sie hier den Standort der AVUS GmbH ein, den Sie wählen wollen. Das Formular schicken Sie zurück an die Führerscheinstelle.

Ihre Führerscheinakte wird dann an uns gesendet. Sobald wir sie erhalten haben, bekommen Sie von uns die Rechnung für die Begutachtung. Sobald Sie diese vollständig bezahlt haben, erhalten Sie von uns einen Termin.

Wenn Sie Sie einen besonderen Terminwunsch haben, teilen Sie uns diesen bitte per E-Mail mit, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben.

Wie kommt meine Führerschein-Akte zu Ihnen?

Sie haben von Ihrer Führerscheinstelle die Aufforderung bekommen, dass Sie ein Gutachten machen müssen und ein Formular auf dem Sie angeben müssen, wo Sie die Begutachtung machen wollen. Bitte tragen Sie hier den bevorzugten Standort der AVUS ein. Das Formular schicken Sie dann wieder an Ihre Führerscheinstelle. Ihre Akte wird dann automatisch zu uns geschickt.

Muss jeder für die MPU aufhören, Alkohol zu trinken? Und muss das jeder nachweisen?

Nein. Die Entscheidung, ob weiter Alkohol getrunken werden kann und soll, müssen Sie im Vorfeld der MPU treffen. Sie hängt davon ab, wie der Alkoholkonsum früher war. Wenn Sie alkoholabhängig waren / sind, müssen Sie auf Alkohol verzichten. Auch wenn ein Alkoholmissbrauch vorgelegen hat, ist das in der Regel nötig. Alkoholmissbrauch bedeutet, dass es in verschiedenen Lebensbereichen schon Probleme wegen Alkohol gab und die Kontrolle über das Trinken nicht mehr vollständig vorhanden war.

In diesen beiden Fällen muss auch nachgewiesen werden, dass kein Alkohol mehr getrunken wird. Erste Hinweise darauf, ob eine solche Problematik bei Ihnen vorgelegen hat, finden Sie z.B. in diesem Selbsttest.

Wenn eine solche Problematik vorlag, ist in aller Regel auch der Nachweis des Alkoholverzichts über Haaranalysen, Urinkontrollprogramme oder PEth-Blut-Programme nötig. Meistens muss dieser Nachweis über 12 bis 15 Monate geführt werden und zur MPU abgeschlossen sein.

Es gibt jedoch auch viele Menschen, die nicht unbedingt auf Alkohol verzichten müssen, obwohl sie damit im Verkehr aufgefallen sind. Hier ist es nötig, sich über das Trinken und vor allem auch das Trinken und Fahren Gedanken zu machen und beides so zu verändern, dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Alkohol kann aber in diesen Fällen trotzdem in geringen Mengen und zu gelegentlichen Anlässen weiter getrunken werden.

Übrigens: auch einen geringen Konsum von Alkohol kann man mit Untersuchungen (Haare, Blut auf PEth) belegen und damit zusätzliche positive Argumente liefern. Nähere Informationen finden Sie hier, gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

Muss ich für die MPU aufhören, Drogen zu nehmen? Und muss ich das nachweisen?

In aller Regel ja. Die Einnahme von Drogen ist mit einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr z.B. auch wegen unvorhergesehenen Wirkungen und Enthemmung nicht zu vereinbaren. Wenn Sie Drogen genommen haben, müssen Sie dies beenden, um die MPU positiv bestehen zu können. Den Verzicht müssen Sie in aller Regel über 6 bis 12, bei der Einnahme von so genannten „harten Drogen“ auch über 15 Monate nachweisen (Haaranalysen oder Urinkontrollprogramme).

Eine Ausnahme gibt es seit der Teillegalisierung nur bei ausschließlichem Cannabiskonsum. Hier ist es in Einzelfällen möglich, weiter zu konsumieren und trotzdem fahren zu dürfen. Die Grundvoraussetzung ist dann natürlich, dass Sie eindeutig und nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Trennung von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme in Zukunft zuverlässig klappt. Lag eine Abhängigkeit oder ein Missbrauch von Cannabis vor, ist weiterhin nachgewiesene Abstinenz erforderlich.

Ich konsumiere weiter Cannabis. Was muss ich für die MPU beachten?

Seit der Teillegalisierung von Cannabis muss auch bei einer MPU nicht mehr zwingend auf den weiteren Konsum verzichtet werden. Sie müssen jedoch Ihren Konsum so verändern, dass Sie mit ausreichender Sicherheit nicht unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnehmen werden.

Ich muss wegen Cannabis zur MPU. Gibt es hier Sonderregelungen?

Seit der Teillegalisierung von Cannabis ist neu geregelt, dass Sie nicht mehr unbedingt auf den Konsum verzichten müssen. Sie müssen jedoch aufzeigen, dass Sie zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme sicher trennen können. Dies ist nicht einfach, da die Abbauzeiten von Cannabis sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Wir empfehlen hier dringend eine Beratung bei seriösen VerkehrspsychologInnen.

Ich möchte nachweisen, dass ich kein Cannabis mehr konsumiere. Wie geht das?

Durch die Teillegalisierung von Cannabis ist es nun auch möglich, den isolierten Verzicht zu belegen. Dies können Sie durch Haaranalysen oder Urinkontrollprogramme tun. Hier wird in diesem Fall nur auf Abbauprodukte von Cannabis untersucht. Sie können sich hier anmelden.

Bitte beachten Sie, dass dann, wenn auch andere Drogen eingenommen wurden, meistens ein polytoxikologisches Screening (d.h. nicht nur isoliert auf Cannabis) weiterhin nötig wird.



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