Kontrolliertes Trinken belegen – AVUS-Haaranalyse


Wenn Sie sich entschieden haben, Alkohol kontrolliert und in geringen Mengen zu trinken und dies bei einer MPU belegen wollen, können Sie Ihr kontrolliertes Trinken durch eine Haaranalyse bei AVUS nachweisen. Untersucht wird hierbei das direkte Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG). Wird dieser Stoff in Ihren Haaren in nur geringer Höhe nachgewiesen, kann das als Beleg dafür gewertet werden, dass Sie einen kontrollierten und geringfügigen Umgang mit Alkohol haben.

Die Haaranalyse bei AVUS ist forensisch gesichert, also gerichtsfest, und erfüllt alle Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen.

Wenn Sie kontrolliertes Trinken durch Haaranalysen nachweisen wollen, vereinbaren Sie telefonisch ganz unkompliziert und kurzfristig einen Termin mit uns. Ihre Haarlänge sollte dafür mindestens 4 cm betragen.

Besuchen Sie unsere kostenlosen Informationsabende. Dort bieten Ihnen erfahrene Gutachter nützliche Informationen rund um Haaranalysen. Wir erläutern Ihnen ausführlich, in welchen Fällen ein kontrolliertes Trinken von Alkohol nachgewiesen werden sollte und wie lange es in Ihrem Fall sinnvoll ist, dieses belegen zu können. Gern beantworten wir Ihnen auch all Ihre Fragen zu diesem Thema.

Kontrolle und Belege – AVUS-Haaranalyse