Kontrolliertes Trinken belegen – AVUS-Haaranalyse


Wenn Sie sich entschieden haben, Alkohol in geringen Mengen zu trinken und dies bei einer MPU belegen wollen, können Sie Ihr dies durch eine Haaranalyse bei AVUS nachweisen. Untersucht wird hierbei das direkte Abbauprodukt von Alkohol, Ethylglucuronid (EtG). Wird dieser Stoff in Ihren Haaren in nur geringer Höhe nachgewiesen, kann das als Beleg dafür gewertet werden, dass Sie einen geringfügigen Umgang mit Alkohol haben.

Die Haaranalyse bei AVUS ist forensisch gesichert, also gerichtsfest, und erfüllt alle Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen.

Wenn Sie gemäßigtes Trinken durch Haaranalysen nachweisen wollen, vereinbaren Sie telefonisch ganz unkompliziert und kurzfristig einen Termin mit uns. Der Nachweis ist jeweils für drei Monate rückwirkend vom Tag der Probennahme möglich, dafür sind 3cm lange Haare erforderlich.

Wenn Sie an einem Therapiekonzept „Kontrolliertes Trinken“ teilnehmen, ist hier der laborchemische Nachweis durch die Bestimmung von Phospatidylethanol (PEth) verpflichtend für die MPU. Sie können ein Programm zur Untersuchung von PEth im Rahmen der Therapie „Kontrolliertes Trinken“ in unserem Hause durchführen und sich hier anmelden.

Besuchen Sie unsere kostenlosen Informationsabende. Dort bieten Ihnen erfahrene Gutachter nützliche Informationen rund um die Möglichkeit des Nachweises eines veränderten Trinkverhaltens. Wir erläutern Ihnen ausführlich, in welchen Fällen ein gemäßigtes Trinken von Alkohol nachgewiesen werden sollte und wie lange es in Ihrem Fall sinnvoll ist, dieses belegen zu können. Gern beantworten wir Ihnen auch all Ihre Fragen zu diesem Thema.

Kontrolle und Belege – AVUS-Haaranalyse