FAQs


Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen:


Ich brauche einen Termin für die MPU oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten.

Sie wurden von Ihrer Führerscheinstelle aufgefordert, eine MPU oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu machen. Mit dieser Aufforderung haben Sie ein Formular bekommen, auf dem Sie angeben müssen, wo sie die Begutachtung machen möchten. Bitte tragen Sie hier den Standort der AVUS GmbH ein, den Sie wählen wollen. Das Formular schicken Sie zurück an die Führerscheinstelle.

Ihre Führerscheinakte wird dann an uns gesendet. Sobald wir sie erhalten haben, bekommen Sie von uns die Rechnung für die Begutachtung. Sobald Sie diese vollständig bezahlt haben, erhalten Sie von uns einen Termin.

Wenn Sie Sie einen besonderen Terminwunsch haben, teilen Sie uns diesen bitte per E-Mail mit, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben.

Kann ich in Raten zahlen?

Ratenzahlung ist bei uns kein Problem. Es gibt kein festgelegtes Ratenmodell. Sie können jeweils so viel zahlen, wie es Ihnen möglich ist.

Allerdings müssen Sie dabei die Frist berücksichtigen, die Sie von der Führerscheinstelle bekommen haben. Bis zu dieser Frist müssen Sie ein Gutachten vorlegen. Läuft die Frist ab, dürfen wir Sie nicht mehr begutachten. Und einen Begutachtungstermin können wir erst vergeben, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.

Prüfen Sie daher bei Ratenzahlung vorher Ihre Frist. Fragen Sie eventuell bei der Führerscheinstelle an, ob eine Fristverlängerung möglich ist. Oft ist das kein Problem.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Wenn Sie die Rechnung bezahlt haben, vergeben wir den nächstmöglichen Termin. Meistens findet dieser innerhalb von zwei bis vier Wochen statt. Wenn Sie uns einen Wunschtermin mitgeteilt haben, versuchen wir diesen natürlich zu berücksichtigen.

In Einzelfällen kann es durch Personalengpässe auch zu etwas längeren Wartezeiten auf einen Termin kommen. Wir versuchen aber, dies unbedingt zu vermeiden.

Ich möchte meinen Termin verschieben. Geht das?

Ja. Bis zu drei Werktage vor dem geplanten Begutachtungstermin können Sie uns – am besten per E-Mail – kontaktieren, um Ihren Termin zu verschieben, ohne dass ein Ausfallgeld fällig wird. Je früher Sie uns eine Verschiebung mitteilen, umso besser.

Ich möchte meinen Termin absagen. Geht das?

Ja. Bis zu drei Werktage vor dem geplanten Begutachtungstermin können Sie uns – am besten per E-Mail – kontaktieren, um Ihren Termin zu verschieben, ohne dass ein Ausfallgeld fällig wird. Je früher Sie uns eine Absage mitteilen, umso besser.

Wenn Sie krank sind, und Ihren Termin deshalb kurzfristig absagen müssen, reichen Sie uns bitte innerhalb von einer Woche ein ärztliches Attest ein, um ein Ausfallgeld zu vermeiden.

Ich bin krank und muss meinen Termin absagen. Wie gehe ich vor?

Gute Besserung!

Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie wegen Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können. Wenn der geplante Termin innerhalb der nächsten drei Werktage gewesen wäre, brauchen wir ein ärztliches Attest von Ihnen, um einen neuen Termin vergeben zu können.

Was kostet die MPU?

Die Kosten für die MPU sind abhängig davon, welche Fragestellung untersucht werden muss. Die endgültigen Kosten können wir daher immer erst nennen, wenn wir die Führerscheinakte vorliegen haben. Daraus können wir erkennen, welche Fragen die Behörde geklärt haben möchte, ob es sich z.B. nur um eine Alkoholfragestellung handelt oder ob es, wegen weiterer Verkehrsdelikte, vielleicht eine kombinierte Fragestellung zu Alkohol und Verkehrsauffälligkeiten ist.

Was kostet ein verkehrsmedizinisches Gutachten?

Die Kosten für verkehrsmedizinische Gutachten sind abhängig davon, welche Fragestellung(en) untersucht werden muss/müssen. Die endgültigen Kosten können wir daher immer erst nennen, wenn wir die Akte vorliegen haben. Daraus können wir erkennen, welche Fragen die Behörde geklärt haben möchte, ob es sich z.B. nur um eine Erkrankung handelt, die untersucht werden muss, oder gleichzeitig mehrere. Dementsprechend verändern sich auch die Kosten.



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