Waffenrechtliche Untersuchung – Eignungsgutachten mit AVUS


Personen unter 25 Jahren, die als Sportschütze oder aus beruflichen Gründen eine Erlaubnis für den Umgang mit Schusswaffen benötigen, sind verpflichtet, ein Zeugnis über Ihre persönliche Eignung gemäß dem Waffengesetz beizubringen. Auch wenn Sie bereits Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, kann die zuständige Behörde in bestimmten Fällen die Vorlage eines solchen Zeugnisses von Ihnen anfordern.

AVUS führt die fachpsychologische Untersuchung für Sie durch und erstellt ein entsprechendes Gutachten, das nach dem Waffengesetz bei der zuständigen Behörde anerkannt ist.

Bei der Untersuchung wird ein wissenschaftlich anerkanntes Testverfahren zur Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit absolviert. Der AVUS-Fachpsychologe führt mit Ihnen ein ausführliches Gespräch und bei Notwendigkeit fordern wir mit Ihrem Einverständnis weitere medizinische oder psychologische Befunde an. Anschließend wird ein Gutachten erstellt und Ihnen zugesandt.

Bei Interesse an fachpsychologischen Untersuchungen nach dem Waffengesetz nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie können sich auch jederzeit telefonisch oder per E-Mail mit Fragen an uns wenden.

Weiterführende Informationen, wie Links, Literatur und Downloads, finden Sie im Bereich Infomaterial.

AVUS-Gutachten – Eignung im Visier