FAQs


Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen:


Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten bekomme?

Das Gutachten wird so schnell wie möglich für Sie erstellt. Bei Alkoholfragestellungen müssen wir das Ergebnis der Blutentnahme auf jeden Fall noch abwarten. Bei Drogenfragestellungen das Ergebnis der Urinkontrolle. Wenn eine Haarprobe am Untersuchungstag abgegeben wurde, muss auch dieses Ergebnis natürlich abgewartet werden.

Manchmal kommt es auch vor, dass Sie noch Befunde einreichen müssen. Das teilen Ihnen die GutachterInnen mit. Wenn das der Fall ist, warten wir natürlich auch diese Befunde noch ab, bevor wir das Gutachten fertig stellen.

Wenn alle Unterlagen und Ergebnisse bei uns sind, dauert es in der Regel nicht länger als drei Wochen, bis das Gutachten versendet wird. Natürlich berücksichtigen wir dabei immer die Frist, die Ihnen die Führerscheinstelle zur Einreichung des Gutachtens gegeben hat.

Wie erfahre ich, wie mein Gutachten ausgegangen ist?

Sie bekommen das Gutachten zugeschickt, sobald es fertig ist. Im Gutachten sind alle Befunde aufgeführt und es gibt eine „Zusammenfassende Befundwürdigung“, in der alles bewertet wird. Unter „Gutachtenergebnis“ finden Sie das Gesamtergebnis Ihres Gutachtens.

Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen weder telefonisch, noch per E-Mail Auskunft über das Gutachtenergebnis geben dürfen.

Wer erfährt etwas über mein Gutachtenergebnis?

Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Sie bestimmen, wer eine Auskunft über das Ergebnis Ihres Gutachtens erhalten soll. Liegt uns keine Schweigepflichtentbindung vor, sind das nur Sie selbst.

Bei einer MPU werden wir Ihnen vorschlagen, dass Ihre Führerscheinstelle bei einem positiven Ergebnis direkt von uns informiert werden darf. So kann man Zeit sparen, denn viele Führerscheinstellen lassen sich positive Gutachten noch einmal bestätigen. Auch diese Information geht aber nur dann an die Führerscheinstelle, wenn Sie uns die schriftliche Erlaubnis geben. Das Formular dafür erhalten Sie am Tag der MPU.

Wird mein Gutachten oder mein Gutachtenergebnis auch an die Führerscheinstelle geschickt?

Positive Gutachtenergebnisse teilen wir, wenn Sie das wünschen, der Führerscheinstelle mit. Das machen wir jedoch nur, wenn Sie uns dafür eine Schweigepflichtentbindung geben. Das Formular dafür bekommen Sie am Untersuchungstag. Über ein negatives Gutachtenergebnis bekommt die Führerscheinstelle von uns keine Auskunft, auch nicht, wenn Sie die Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben.

Das Gutachten an sich wird – egal wie das Ergebnis ist – immer an Sie persönlich gesendet. Sie entscheiden dann, ob Sie es bei der Führerscheinstelle vorlegen.



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