Sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bahn- und Schienenverkehr stellen hohe Anforderungen an Gesundheit, Aufmerksamkeit und psychische Belastbarkeit. Vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit müssen die erforderlichen Voraussetzungen durch eine medizinische und gegebenenfalls psychologische Erstuntersuchung nachgewiesen werden. AVUS führt diese Untersuchungen für Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten und Beschäftigte in vergleichbaren Bahnberufen durch.
Eignung vor Aufnahme der Tätigkeit prüfen
Die Erstuntersuchung klärt, ob die gesundheitlichen und psychologischen Voraussetzungen für die vorgesehene Tätigkeit erfüllt sind. Art und Umfang richten sich nach dem konkreten Berufsbild, den gesetzlichen Anforderungen und der jeweiligen betrieblichen Fragestellung. Dadurch werden nur die Untersuchungsbestandteile eingesetzt, die für die spätere Tätigkeit relevant sind.
Bei Triebfahrzeugführern umfasst die Eignungsfeststellung beispielsweise die medizinischen und psychologischen Anforderungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Für Sicherungsposten und andere sicherheitsrelevante Bahnberufe gelten jeweils tätigkeitsbezogene Vorgaben.
Bestandteile der Erstuntersuchung
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands
- Überprüfung von Seh- und Hörvermögen
- Beurteilung tätigkeitsrelevanter körperlicher Voraussetzungen
- Psychologische Leistungs- und Eignungsdiagnostik
- Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
- Erstellung der erforderlichen Bescheinigung oder des Gutachtens
Zuverlässige Planung für Bewerber und Unternehmen
Eine frühzeitig geplante Erstuntersuchung schafft Klarheit für Bewerber, Ausbildungsorganisationen und Unternehmen der Bahnbranche. AVUS bietet eine individuelle Terminabstimmung und eine zeitnahe Fertigstellung der benötigten Unterlagen. Auch Untersuchungen für mehrere Bewerber oder Beschäftigtengruppen können strukturiert koordiniert werden.
Welche Untersuchungen und Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, lässt sich vorab anhand der vorgesehenen Tätigkeit klären. Eine persönliche Kontaktaufnahme ermöglicht die Abstimmung des passenden Untersuchungsumfangs.