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Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Ziel der Begutachtung ist eine fachlich fundierte Prognose: Kann künftig davon ausgegangen werden, dass ein Fahrzeug wieder sicher und verantwortungsvoll geführt wird? AVUS ist seit 1993 als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung tätig. Die Begutachtung erfolgt nach den geltenden Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Transparenz, Neutralität und Vertraulichkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
- Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?
- Der Weg zur MPU: von der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Gutachten
- Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
- MPU wegen Alkohol
- MPU wegen Drogen oder Cannabis
- MPU wegen Punkten oder Straftaten
- Abstinenznachweise und Haaranalysen
- Vorbereitung auf die MPU
- Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei AVUS
- Kostenloser Tonmitschnitt des psychologischen Gesprächs
- Häufige Fragen zur MPU
- Weiterführende Literatur zur MPU
Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?
Die MPU ist eine Begutachtung der Fahreignung. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt, wenn bestimmte Auffälligkeiten Zweifel daran begründen, ob die Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin gegeben sind. Eine MPU kann beispielsweise nach Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen, wiederholten oder erheblichen Verkehrsverstößen sowie bestimmten Straftaten erforderlich werden.
Dabei geht es nicht darum, vergangenes Verhalten erneut zu bestrafen. Entscheidend ist die Frage, wie hoch das Risiko zukünftiger Auffälligkeiten einzuschätzen ist. Die Begutachtung betrachtet deshalb die Vorgeschichte, mögliche Ursachen des früheren Verhaltens und vor allem die Veränderungen, die seitdem erfolgt sind.
Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Anforderungen bestehen. Bei Alkohol oder Drogen spielen beispielsweise der frühere Konsum, der aktuelle Umgang damit und gegebenenfalls Abstinenznachweise eine Rolle. Bei Punkten oder Straftaten stehen dagegen Verhaltensmuster, Einstellungen zu Regeln und die Auseinandersetzung mit früheren Auffälligkeiten im Vordergrund.
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Der Weg zur MPU: von der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Gutachten
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder freiwillig darauf verzichtet, muss sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. Bestehen Zweifel an der Fahreignung, kann die Behörde im Rahmen dieses Verfahrens eine MPU verlangen. Auch bei bestehender Fahrerlaubnis kann eine entsprechende Begutachtung angeordnet werden.
Die gewünschte Begutachtungsstelle wird gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde angegeben. Anschließend übermittelt die Behörde die Verkehrsakte und eine konkrete Fragestellung an die Begutachtungsstelle. Diese Fragestellung bildet die Grundlage der Untersuchung.
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen informiert AVUS über die weiteren Schritte und das Untersuchungsentgelt. Nach der Terminvereinbarung werden die erforderlichen Untersuchungsbestandteile grundsätzlich an einem Untersuchungstag durchgeführt.
- Antrag beziehungsweise Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Auswahl der Begutachtungsstelle
- Übersendung der Verkehrsakte und behördlichen Fragestellung
- Information über Untersuchungsentgelt und weitere Schritte
- Vereinbarung des MPU-Termins
- Durchführung der Untersuchung
- Erstellung und Zusendung des Gutachtens
- Rücksendung der Verkehrsakte an die Fahrerlaubnisbehörde
- Entscheidung über die Vorlage des Gutachtens bei der Behörde
Das Gutachten wird an die untersuchte Person versendet. Aufgrund der Schweigepflicht entscheidet diese selbst, ob das Gutachten anschließend bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.
Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
Für den Untersuchungstag sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Die MPU besteht im Regelfall aus drei zentralen Bestandteilen: einer medizinischen Untersuchung, psychologischen Leistungstests und einem psychologischen Untersuchungsgespräch. Insgesamt sollte für den Aufenthalt mit mehreren Stunden gerechnet werden.
Bei der medizinischen Untersuchung wird der allgemeine Gesundheitszustand betrachtet. Abhängig vom Untersuchungsanlass können zudem der Umgang mit Alkohol oder Drogen, vorhandene medizinische Befunde und gegebenenfalls Laborwerte relevant sein. Erforderliche Nachweise und Befunde sollten entsprechend der jeweiligen Vorgaben vorliegen.
Die psychologischen Leistungstests überprüfen Fähigkeiten, die für die sichere Verkehrsteilnahme wichtig sind. Dazu gehören insbesondere Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Vorkenntnisse im Umgang mit Computern sind dafür nicht erforderlich.
Im psychologischen Untersuchungsgespräch geht es ausführlich um den Anlass der MPU und die persönliche Vorgeschichte. Von besonderer Bedeutung ist, ob die Ursachen früherer Auffälligkeiten verstanden wurden, welche Veränderungen daraus entstanden sind und ob diese Veränderungen stabil genug erscheinen, um erneute Probleme im Straßenverkehr künftig zu vermeiden.
Die wichtigsten Gesprächsinhalte werden dokumentiert und fließen in das Gutachten ein. Soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, gibt es nach Abschluss der Untersuchung eine erste Einschätzung zum voraussichtlichen Ergebnis.
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MPU wegen Alkohol
Bei einer MPU wegen Alkohol steht die Frage im Mittelpunkt, wie der frühere Umgang mit Alkohol einzuschätzen ist und ob künftig erneute Trunkenheitsfahrten ausreichend sicher vermieden werden können. Ausschlaggebend sind unter anderem Art und Umfang der früheren Alkoholauffälligkeit sowie die persönliche Konsumgeschichte.
Nicht jede Alkohol-MPU setzt automatisch eine vollständige Alkoholabstinenz voraus. Je nach zugrunde liegender Problematik kann auch ein dauerhaft veränderter und kontrollierter Umgang mit Alkohol eine passende Lösung darstellen. Entscheidend ist, dass das gewählte Verhalten zum früheren Problem passt, nachvollziehbar entwickelt wurde und langfristig stabil erscheint.
Ist dagegen eine Alkoholabstinenz erforderlich, muss diese gegebenenfalls durch geeignete Abstinenznachweise dokumentiert werden. Welche Strategie und welcher Nachweis im Einzelfall notwendig sind, hängt von der individuellen Vorgeschichte und der konkreten Fragestellung ab.
MPU wegen Drogen oder Cannabis
Bei Drogenauffälligkeiten beschäftigt sich die MPU intensiv mit dem früheren Konsum, dessen Ursachen und den inzwischen vorgenommenen Veränderungen. Bei bestimmten Drogenproblemen wird in der Regel erwartet, dass eine stabile Drogenabstinenz besteht und diese durch geeignete Nachweise belegt werden kann.
Dabei kann auch relevant sein, ob in der Vergangenheit ein Mischkonsum von Drogen und Alkohol vorlag. Ziel ist eine schlüssige und langfristige Strategie, die erneuten Drogenkonsum und neue Verkehrsauffälligkeiten möglichst zuverlässig verhindert.
Cannabis wird differenziert betrachtet. Eine vollständige und dauerhafte Abstinenz ist bei ausschließlichem Cannabiskonsum nicht automatisch in jedem Fall erforderlich. Maßgeblich sind unter anderem das frühere und aktuelle Konsummuster sowie die Frage, ob Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme künftig zuverlässig voneinander getrennt werden können.
Wurde ein vollständiger Verzicht auf Cannabis als persönliche Strategie gewählt oder ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, kann die Abstinenz beispielsweise über geeignete Urinkontrollprogramme oder Haaranalysen dokumentiert werden.
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MPU wegen Punkten oder Straftaten
Auch erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße sowie bestimmte Straftaten können Zweifel an der Fahreignung auslösen. Bei einer MPU wegen Punkten oder Straftaten geht es deshalb um die Ursachen früherer Auffälligkeiten und die Wahrscheinlichkeit, dass vergleichbares Verhalten künftig erneut auftritt.
Eine zentrale Rolle spielt die Auseinandersetzung mit bisherigen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen zu Regeln, Gesetzen und Verantwortung im Straßenverkehr. Die reine Absicht, sich künftig anders zu verhalten, reicht dabei nicht aus. Von Bedeutung sind nachvollziehbare Veränderungen und Strategien, die im Alltag bereits umgesetzt wurden und langfristig tragfähig erscheinen.
Für die Vorbereitung kann es hilfreich sein, die eigene Fahrerlaubnisakte beziehungsweise die Einträge im Fahreignungsregister zu kennen. Dadurch lässt sich die Vorgeschichte vollständig betrachten und strukturiert aufarbeiten.
Abstinenznachweise und Haaranalysen
Bei bestimmten MPU-Fragestellungen können Abstinenznachweise erforderlich sein. Sie dokumentieren über einen festgelegten Zeitraum, dass auf Alkohol oder Drogen verzichtet wurde. Geeignete Verfahren sind beispielsweise Urinkontrollprogramme, Haaranalysen oder bei bestimmten Alkoholfragestellungen weitere laborchemische Untersuchungen.
Bei Haaranalysen auf Alkohol wird unter anderem Ethylglucuronid, kurz EtG, untersucht. Haaranalysen können abhängig von der Fragestellung sowohl zum Nachweis einer Abstinenz als auch zur Dokumentation eines entsprechend geringen Alkoholkonsums eingesetzt werden. Für bestimmte Konzepte zum kontrollierten Trinken kann außerdem die Bestimmung von Phosphatidylethanol, kurz PEth, relevant sein.
Für Drogennachweise kommen ebenfalls Haaranalysen oder kontrollierte Urinprogramme infrage. Welche Art des Nachweises und welcher Zeitraum benötigt werden, sollte frühzeitig geklärt werden. Nachweise müssen den forensischen Anforderungen entsprechen, damit sie im Rahmen einer Fahreignungsbegutachtung anerkannt werden können.
Vorbereitung auf die MPU
Eine gründliche Vorbereitung bedeutet vor allem, die eigene Vorgeschichte zu verstehen. Entscheidend ist nicht das Auswendiglernen vermeintlich richtiger Antworten. Eine positive Fahreignungsprognose setzt voraus, dass Ursachen früherer Auffälligkeiten erkannt und passende Veränderungen entwickelt wurden.
Dabei sollte nachvollziehbar werden, weshalb es früher zu problematischem Verhalten kam, was sich seitdem konkret verändert hat und wodurch sichergestellt werden soll, dass vergleichbare Situationen künftig anders bewältigt werden. Diese Veränderungen sollten nicht erst unmittelbar vor der Begutachtung begonnen haben, sondern bereits im Alltag erprobt und gefestigt sein.
AVUS führt als unabhängige Begutachtungsstelle selbst keine MPU-Vorbereitungskurse oder Nachschulungen durch. Damit bleiben Begutachtung und Vorbereitung organisatorisch voneinander getrennt. Welche Form der Vorbereitung gewählt wird, hat keinen direkten Einfluss auf das Gutachtenergebnis. Möglich sind beispielsweise eigenständige Vorbereitung, Fachliteratur oder die Unterstützung durch qualifizierte Verkehrspsychologen.
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Kostenlose Informationen zur MPU
AVUS bietet kostenlose Informationsmöglichkeiten rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Erfahrene Gutachter erläutern dabei das Grundprinzip der Fahreignungsbegutachtung und informieren zu typischen Anforderungen bei unterschiedlichen Untersuchungsanlässen.
Thematisiert werden unter anderem MPU-Fragestellungen zu Alkohol, Drogen sowie Punkten und Straftaten. Auch Fragen zu Abstinenznachweisen und möglichen Wegen der Vorbereitung können eingeordnet werden. Die Information erfolgt neutral und unabhängig von kommerziellen Vorbereitungskursen.
Gerade zu Beginn eines MPU-Verfahrens kann eine frühzeitige Information helfen, die eigene Ausgangslage besser zu verstehen und notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten.
Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei AVUS
Begutachtung und Vorbereitung sind bei AVUS klar voneinander getrennt. Als unabhängige Begutachtungsstelle liegt der Schwerpunkt ausschließlich auf der Durchführung der Fahreignungsbegutachtung. Die Beurteilung erfolgt anhand der vorliegenden Fragestellung, der Untersuchungsergebnisse sowie der geltenden fachlichen Kriterien.
Ebenso wichtig ist die Vertraulichkeit. Informationen zu Vorgängen innerhalb des Hauses werden Gutachtern nicht ohne entsprechende Einwilligung zur Verfügung gestellt. Auch gegenüber externen Stellen gilt die Schweigepflicht. Das fertige MPU-Gutachten wird grundsätzlich nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Diese Trennung schafft eine klare Rollenverteilung: Die Fahrerlaubnisbehörde formuliert die Fragestellung, AVUS beantwortet sie durch eine unabhängige fachliche Begutachtung und die untersuchte Person entscheidet anschließend über die Verwendung des Gutachtens.
Kostenloser Tonmitschnitt des psychologischen Gesprächs
Für zusätzliche Transparenz bietet AVUS die Möglichkeit, das psychologische Untersuchungsgespräch während der MPU kostenlos als Tonaufnahme aufzeichnen zu lassen. Der Mitschnitt kann später dabei helfen, einzelne Gesprächspassagen nachvollziehbar zu überprüfen, falls Fragen oder Missverständnisse zum schriftlichen Gutachten entstehen.
Die Tonaufzeichnung ist freiwillig und erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Aufnahme wird vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und verbleibt in der Begutachtungsstelle. Nach Ablauf der vorgesehenen Speicherfrist wird sie gelöscht.
Ob eine Aufzeichnung gewünscht wird, kann vor der Untersuchung mit AVUS geklärt werden.
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Häufige Fragen zur MPU
Eine MPU wirft häufig schon lange vor dem Untersuchungstermin viele Fragen auf. Je früher Untersuchungsanlass, notwendige Nachweise und weitere Schritte geklärt sind, desto besser lässt sich das Verfahren planen. Für Fragen zur Begutachtung, zum Ablauf oder zur passenden AVUS-Begutachtungsstelle bietet eine persönliche Kontaktaufnahme die Möglichkeit zur individuellen Klärung.
Sie wurden von Ihrer Führerscheinstelle aufgefordert, eine MPU oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu machen. Mit dieser Aufforderung haben Sie ein Formular bekommen, auf dem Sie angeben müssen, wo sie die Begutachtung machen möchten. Bitte tragen Sie hier den Standort der AVUS GmbH ein, den Sie wählen wollen. Das Formular schicken Sie zurück an die Führerscheinstelle.
Ihre Führerscheinakte wird dann an uns gesendet. Sobald wir sie erhalten haben, bekommen Sie von uns die Rechnung für die Begutachtung. Sobald Sie diese vollständig bezahlt haben, erhalten Sie von uns einen Termin.
Wenn Sie Sie einen besonderen Terminwunsch haben, teilen Sie uns diesen bitte per E-Mail mit, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben.
Sie haben von Ihrer Führerscheinstelle die Aufforderung bekommen, dass Sie ein Gutachten machen müssen und ein Formular auf dem Sie angeben müssen, wo Sie die Begutachtung machen wollen. Bitte tragen Sie hier den bevorzugten Standort der AVUS ein. Das Formular schicken Sie dann wieder an Ihre Führerscheinstelle. Ihre Akte wird dann automatisch zu uns geschickt.
Ratenzahlung ist bei uns kein Problem. Es gibt kein festgelegtes Ratenmodell. Sie können jeweils so viel zahlen, wie es Ihnen möglich ist.
Allerdings müssen Sie dabei die Frist berücksichtigen, die Sie von der Führerscheinstelle bekommen haben. Bis zu dieser Frist müssen Sie ein Gutachten vorlegen. Läuft die Frist ab, dürfen wir Sie nicht mehr begutachten. Und einen Begutachtungstermin können wir erst vergeben, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.
Prüfen Sie daher bei Ratenzahlung vorher Ihre Frist. Fragen Sie eventuell bei der Führerscheinstelle an, ob eine Fristverlängerung möglich ist. Oft ist das kein Problem.
Wenn Sie die Rechnung bezahlt haben, vergeben wir den nächstmöglichen Termin. Meistens findet dieser innerhalb von zwei bis vier Wochen statt. Wenn Sie uns einen Wunschtermin mitgeteilt haben, versuchen wir diesen natürlich zu berücksichtigen.
In Einzelfällen kann es durch Personalengpässe auch zu etwas längeren Wartezeiten auf einen Termin kommen. Wir versuchen aber, dies unbedingt zu vermeiden.
Ja. Bis zu drei Werktage vor dem geplanten Begutachtungs-Termin können Sie uns – am besten per E-Mail – kontaktieren, um Ihren Termin zu verschieben, ohne dass ein Ausfallgeld fällig wird. Je früher Sie uns eine Verschiebung mitteilen, umso besser.
Ja. Bis zu drei Werktage vor dem geplanten Begutachtungs-Termin können Sie uns – am besten per E-Mail – kontaktieren, um Ihren Termin zu verschieben, ohne dass ein Ausfallgeld fällig wird. Je früher Sie uns eine Absage mitteilen, umso besser.
Wenn Sie krank sind, und Ihren Termin deshalb kurzfristig absagen müssen, reichen Sie uns bitte innerhalb von einer Woche ein ärztliches Attest ein, um ein Ausfallgeld zu vermeiden.
Gute Besserung!
Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie wegen Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können. Wenn der geplante Termin innerhalb der nächsten drei Werktage gewesen wäre, brauchen wir ein ärztliches Attest von Ihnen, um einen neuen Termin vergeben zu können.
Die Kosten für die MPU sind abhängig davon, welche Fragestellung untersucht werden muss. Die endgültigen Kosten können wir daher immer erst nennen, wenn wir die Führerschein-Akte vorliegen haben. Daraus können wir erkennen, welche Fragen die Behörde geklärt haben möchte, ob es sich z.B. nur um eine Alkoholfragestellung handelt oder ob es, wegen weiterer Verkehrsdelikte, vielleicht eine kombinierte Fragestellung zu Alkohol und Verkehrsauffälligkeiten ist.
Die Kosten für verkehrsmedizinische Gutachten sind abhängig davon, welche Fragestellung(en) untersucht werden muss/müssen. Die endgültigen Kosten können wir daher immer erst nennen, wenn wir die Akte vorliegen haben. Daraus können wir erkennen, welche Fragen die Behörde geklärt haben möchte, ob es sich z.B. nur um eine Erkrankung handelt, die untersucht werden muss, oder gleichzeitig mehrere. Dementsprechend verändern sich auch die Kosten.
Eine vorbereitende Maßnahme für die MPU, wie eine Beratung, ein Kurs oder auch mehrere Einzelsitzungen sind nicht unbedingt und zwingend erforderlich. Auch ohne solche Maßnahmen kann eine MPU positiv ausgehen.
Allerdings hilft es, wenn man sich mit Fachpersonen auch schon vor der MPU über die Themen austauscht, die für die MPU wichtig sind. Wieso kam es zu der Vorgeschichte? Warum habe ich Drogen genommen / (viel) Alkohol getrunken? Warum war das bei mir so, bei anderen aber nicht? Was muss ich verändern? Und warum sollte ich genau das verändern? Wie will ich in Zukunft sein? – alles Fragen, die man sich selbst stellen, aber sich selbst nicht immer so einfach beantworten kann. Manchmal braucht es eine Anregung von außen, von jemanden, der Sie neutral sieht und Ihnen offen Rückmeldung gibt.
Insofern ist eine Beratung oder eine Maßnahme in aller Regel nicht schlecht – es ist aber kein Muss für ein positives Gutachten.
Leider nicht. Da wir eine Begutachtungsstelle sind, dürfen wir keine individuelle Beratung zur MPU und auch keine Vorbereitungsmaßnahmen oder Kurse anbieten. Das ist gesetzlich so festgelegt.
Allerdings bieten wir regelmäßig einen kostenlosen Informationsabend an (online oder teilweise auch in Präsenz). Darin informieren unsere PsychologInnen ausführlich rund um die MPU und Sie haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Termine und eine Anmeldemöglichkeit dazu finden Sie hier.
Als erstes sollten Sie darauf achten, wer die Beratung anbietet und durchführt. Die Berufsbezeichnung „MPU Berater“ ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen. Sie sollten daher wachsam sein.
Seriöse VorbereiterInnen werden Ihnen niemals eine Garantie auf ein bestimmtes Gutachtenergebnis geben, auch keine Geld-zurück-Garantie. Beides ist Augenwischerei. Auch extrem hohe Kosten für angebliche besonders sichere Kurse oder Anbieter die damit werben, dass durch die Vorbereitung bei ihnen die normalen Regelanforderungen für die MPU umgangen werden können, sind mit Vorsicht zu genießen.
Wird Ihnen angeboten, dass Sie eine konstruierte Geschichte lernen sollen oder dass Ihnen „der Fragenkatalog“ für die MPU ausgehändigt wird, sind Sie nicht an seriöser Stelle gelandet.
Eine seriöse Vorbereitung / Beratung kümmert sich um Ihren Einzelfall, genauso wie es in der MPU sein wird. Ihre Vorgeschichte wird gemeinsam betrachtet, gemeinsam wird eingeschätzt, wie es weitergehen kann. Sie werden dabei unterstützt zu erkennen, welche Gründe es für das frühere Verhalten gab, und was verändert werden muss, damit das Verhalten und die problematischen Einstellungen dauerhaft verändert werden können.
Sie können den Verzicht auf Alkohol über drei Wege nachweisen:
- Haaranalysen auf EtG (Ethylglucuronid): Es können 3cm der Haare analysiert werden und damit kann man ca. 3 Monate rückwirkend (also in die Vergangenheit) belegen, dass kein Alkohol mehr getrunken wurde. Achtung: gebleichte oder gefärbte Haare können nicht verwendet werden.
Wenn Sie einen Termin für eine Haarprobe vereinbaren wollen, klicken Sie bitte hier.
- Urinkontrollprogramme: sie schließen einen Vertrag über ein Kontrollprogramm ab und werden über den vereinbarten Zeitraum kurzfristig zu Urinkontrollen eingeladen. Wie oft dies ist, hängt vom gewählten Programm ab. In einem Programm über 12 Monate z.B. kommt es zu mindestens 6 Einbestellungen. Zum Anmelden klicken Sie bitte hier. Nähere Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen.
- Blutkontrollen auf PEth (Phosphatidylethanol): Auch hier schließen Sie einen Vertrag über einen gewissen Zeitraum ab. In diesem Zeitraum wird Ihnen mehrmals Blut abgenommen und der „PEth-Wert“ wird bestimmt. Die Einbestellung ist hier nicht so kurzfristig, wie bei den Urinkontrollprogrammen. Eine Anmeldung wird in Kürze möglich sein.
Achtung: mit Leberwerten oder dem CDT-Wert kann man nicht in der notwendigen Form nachweisen, dass man keinen Alkohol mehr trinkt.
Das geht. Sie können über Haaranalysen nachweisen, dass Sie nur (noch) wenig Alkohol trinken. Es können maximal 3cm Ihrer Haare untersucht werden. Die Untersuchung gibt dann einen Hinweis auf das Trinken in den letzten 3 Monaten vor der Probenabgabe. Wenn Sie einen Termin für eine Haaranalyse vereinbaren wollen, klicken Sie bitte hier.
Sie können den Verzicht auf zwei Arten nachweisen:
- Haaranalysen auf verschiedene Substanzen (polytoxikologisch): maximal 6cm Länge können analysiert werden. Damit bildet man die letzten 6 Monate ab und kann zeigen, dass keine Drogen (Betäubungsmittel oder Cannabis) mehr genommen wurden. Wenn Sie einen Termin für eine Haarprobe vereinbaren wollen, klicken Sie bitte hier.
- Urinkontrollprogramme (polytoxikologisch): sie schließen einen Vertrag über ein Kontrollprogramm ab und werden über den vereinbarten Zeitraum kurzfristig zu Urinkontrollen eingeladen. Wie oft dies ist, hängt vom gewählten Programm ab. In einem Programm über 12 Monate z.B. kommt es zu mindestens 6 Einbestellungen. Zum Anmelden klicken Sie bitte hier. Nähere Informationen finden Sie in den Vertragsbedingungen.
Die Kosten für Abstinenznachweise hängen davon ab, ob Sie Urinkontrollen oder Haaranalysen machen möchten und über welchen Zeitraum Sie insgesamt Nachweise erbringen wollen. Bitte kontaktieren Sie daher unsere Kundenbetreuung am gewünschten Standort per E-Mail, um nähere Informationen zu erhalten.
Nein. Die Entscheidung, ob weiter Alkohol getrunken werden kann und soll, müssen Sie im Vorfeld der MPU treffen. Sie hängt davon ab, wie der Alkoholkonsum früher war. Wenn Sie alkoholabhängig waren / sind, müssen Sie auf Alkohol verzichten. Auch wenn ein Alkoholmissbrauch vorgelegen hat, ist das in der Regel nötig. Alkoholmissbrauch bedeutet, dass es in verschiedenen Lebensbereichen schon Probleme wegen Alkohol gab und die Kontrolle über das Trinken nicht mehr vollständig vorhanden war.
In diesen beiden Fällen muss auch nachgewiesen werden, dass kein Alkohol mehr getrunken wird. Erste Hinweise darauf, ob eine solche Problematik bei Ihnen vorgelegen hat, finden Sie z.B. in diesem Selbsttest.
Wenn eine solche Problematik vorlag, ist in aller Regel auch der Nachweis des Alkoholverzichts über Haaranalysen, Urinkontrollprogramme oder PEth-Blut-Programme nötig. Meistens muss dieser Nachweis über 12 bis 15 Monate geführt werden und zur MPU abgeschlossen sein.
Es gibt jedoch auch viele Menschen, die nicht unbedingt auf Alkohol verzichten müssen, obwohl sie damit im Verkehr aufgefallen sind. Hier ist es nötig, sich über das Trinken und vor allem auch das Trinken und Fahren Gedanken zu machen und beides so zu verändern, dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Alkohol kann aber in diesen Fällen trotzdem in geringen Mengen und zu gelegentlichen Anlässen weiter getrunken werden.
Übrigens: auch einen geringen Konsum von Alkohol kann man mit Untersuchungen (Haare, Blut auf PEth) belegen und damit zusätzliche positive Argumente liefern. Nähere Informationen finden Sie hier, gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.
In aller Regel ja. Die Einnahme von Betäubungsmitteln mit einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr z.B. auch wegen unvorhergesehenen Wirkungen und Enthemmung nicht zu vereinbaren. Wenn Sie Betäubungsmittel genommen haben, müssen Sie dies beenden, um die MPU positiv bestehen zu können. Den Verzicht müssen Sie häufig über bis zu 15 Monate nachweisen (Haaranalysen oder Urinkontrollprogramme).
Eine Ausnahme gibt es nur bei Cannabis. Hier kann es möglich sein, weiter zu konsumieren und trotzdem die MPU positiv abzuschließen.
Wenn Sie in der Vergangenheit sehr selten Cannabis konsumiert haben und dies weiter tun und trotzdem fahren wollen, ist dies grundsätzlich möglich. Die Grundvoraussetzung ist dann natürlich, dass Sie eindeutig und nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Trennung von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme in Zukunft zuverlässig klappt.
Wenn Sie glauben, zu dieser Gruppe zu gehören, raten wir dringend dazu, sich fachpsychologische Unterstützung vor der MPU zu holen, um gemeinsam zu prüfen, ob diese Einschätzung stimmt.
Bitte bringen Sie zum MPU-Termin mit:
- einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- den ausgefüllten Fragebogen, den Sie mit dem Terminschreiben zugesendet bekommen haben
- alle Unterlagen zur MPU, d.h. zum Beispiel Bestätigungen über Vorbereitungsmaßnahmen, Abstinenznachweise im Original
- Ihre Brille
Wenn Sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten machen müssen, bringen Sie bitte alle aktuellen ärztlichen Unterlagen mit, die etwas mit der Erkrankung zu tun haben, wegen der Sie die Begutachtung machen müssen.
Der MPU-Termin dauert normalerweise maximal 3-4 Stunden. Meistens geht es sogar schneller. Sie sollten aber mindestens einen halben Tag für Ihren Termin blockieren und vor allem keine Anschlusstermine vereinbaren, damit Sie nicht doch unter Zeitdruck geraten.
Der Termin für eine verkehrsmedizinische Begutachtung dauert in der Regel nicht länger als zwei Stunden. Oft geht es sogar schneller. Es hängt aber davon ab, welchen Grund es für die Begutachtung gibt. Bitte nehmen Sie sich deswegen ausreichend Zeit, damit kein zusätzlicher Stress für Sie entsteht.
Ja. Bitte frühstücken bzw. essen Sie normal.
Wenn Sie wegen Betäubungsmitteln zur Begutachtung kommen, trinken Sie bitte vor dem Termin wenig (maximal 100ml pro Stunde), da Sie eine Urinkontrolle abgeben müssen. Wenn Sie zu viel trinken, ist die Probe vielleicht nicht verwertbar und es entstehen Mehrkosten.
Am Tag der MPU müssen Sie drei Untersuchungsteile absolvieren. Diese finden in unterschiedlicher Reihenfolge statt.
In der ärztlichen Untersuchung werden Sie zu Ihrer Vorgeschichte befragt und ärztlich untersucht. Wenn Sie medizinische Befunde (z.B. Abstinenzbelege) dabei haben, werden diese geprüft. Außerdem wird bei Alkohol- und Cannabis-Fragestellungen Blut abgenommen. Bei Betäubungsmittel-Fragestellungen muss eine Urinprobe abgegeben werden.
Beim so genannten „Reaktionstest“ werden Ihnen verschiedene Aufgaben am Computer vorgegeben, die Sie bearbeiten müssen. Keine Angst – es sind keine Computer-Kenntnisse nötig, auch keine Erfahrungen mit Computerspielen oder ähnlichem. Die Tests bestehen aus Symbolen, auf die in einer bestimmten Weise reagiert werden muss.
Im psychologischen Untersuchungsgespräch besprechen Sie mit der/dem GutachterIn, warum Sie zur MPU kommen müssen, wie es dazu kam, wie Sie sich früher Verhalten haben und wie Ihre Einstellungen waren. Natürlich besprechen Sie auch, was Sie nun verändert haben und wie Ihre Zukunftspläne sind. Dabei wird immer anlassbezogen vorgegangen, das heißt, die GutachterInnen besprechen mit Ihnen nur die Themen, die die Führerscheinstelle vorgegeben hat.
Nachdem Ihre Führerscheinakte geprüft wurde, werden Sie ärztlich zu Ihrer Erkrankung befragt und untersucht. Die Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten werden geprüft. Manchmal erfolgt auch eine Leistungstestung, wenn dies von der Führerscheinstelle gefordert oder gutachterlich gesehen nötig ist.
Je nach Untersuchungsauftrag kann es auch sein, dass Ihnen Blut entnommen wird oder eine Haarprobe nötig ist.
Wichtig zu wissen ist, dass wir nur die Erkrankung untersuchen, wegen der die Führerscheinstelle ein Gutachten von Ihnen verlangt.
Das Gutachten wird so schnell wie möglich für Sie erstellt. Bei manchen Fragestellungen müssen wir auf Laborbefunde warten.
Manchmal kommt es auch vor, dass Sie noch Befunde einreichen müssen. Das teilen Ihnen die GutachterInnen mit. Wenn das der Fall ist, warten wir natürlich auch diese Befunde noch ab, bevor wir das Gutachten fertig stellen.
Wenn alle Unterlagen und Ergebnisse bei uns sind, dauert es in der Regel nicht länger als drei Wochen, bis das Gutachten versendet wird. Natürlich berücksichtigen wir dabei immer die Frist, die Ihnen die Führerscheinstelle zur Vorlage des Gutachtens gegeben hat.
Sie bekommen das Gutachten zugeschickt, sobald es fertig ist. Im Gutachten sind alle Befunde aufgeführt und es gibt eine „Zusammenfassende Befundwürdigung“, in der alles bewertet wird. Unter „Gutachtenergebnis“ finden Sie das Gesamtergebnis Ihres Gutachtens.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen weder telefonisch, noch per E-Mail Auskunft über das Gutachtenergebnis geben dürfen.
Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Sie bestimmen, wer eine Auskunft über das Ergebnis Ihres Gutachtens erhalten soll. Liegt uns keine Schweigepflichtentbindung vor, sind das nur Sie selbst.
Bei einer MPU werden wir Ihnen vorschlagen, dass Ihre Führerscheinstelle bei einem positiven Ergebnis direkt von uns informiert werden darf. So kann man Zeit sparen, denn viele Führerscheinstellen lassen sich positive Gutachten noch einmal bestätigen. Auch diese Information geht aber nur dann an die Führerscheinstelle, wenn Sie uns die schriftliche Erlaubnis geben. Das Formular dafür erhalten Sie am Tag der MPU.
Positive Gutachtenergebnisse teilen wir, wenn Sie das wünschen, der Führerscheinstelle mit. Das machen wir jedoch nur, wenn Sie uns dafür eine Schweigepflichtentbindung geben. Das Formular dafür bekommen Sie am Untersuchungstag. Über ein negatives Gutachtenergebnis bekommt die Führerscheinstelle von uns keine Auskunft, auch nicht, wenn Sie die Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben.
Das Gutachten an sich wird – egal wie das Ergebnis ist – immer an Sie persönlich gesendet. Sie entscheiden dann, ob Sie es bei der Führerscheinstelle vorlegen.
Gerne. Jede Begutachtung bei uns ist ein getrennter Vorgang. Das heißt, dass bei einem „zweiten Anlauf“ von anderen GutachterInnen begutachtet werden, als beim ersten Mal. Auch liegt das erste Gutachten oder auch andere Unterlagen aus der ersten Begutachtung nicht automatisch vor. Sie haben in der Hand, welche Unterlagen aus unserem Haus bei einem zweiten Termin den GutachterInnen vorgelegt werden, indem Sie dafür Ihr Einverständnis auf dem Fragebogen geben oder nicht geben.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte schreiben Sie uns eine Mail und schildern Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um Ihre Fragen zu beantworten und das Gutachten ggf. noch einmal zu erklären.
Wenn Sie vor der MPU bei einer Vorbereitung waren, können Sie sich auch dort hinwenden, damit das Gutachten gemeinsam besprochen wird.
Gutachten können im Falle von Alkohol- oder Betäubungsmittelfragestellungen auch mit einer so genannten „Kursempfehlung“ abgeschlossen werden. Die Kurse heißen offiziell „Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach §70 FeV“.
Das bedeutet, dass bei Ihnen schon erste gute Veränderungsansätze erkannt wurden, die Veränderungen oder die Aufarbeitung aber noch nicht für ein positives Ergebnis ausreichend ist. In einem „§70-Kurs“ kann weiter daran gearbeitet werden. Die Führerscheinstelle muss zustimmen, dass Sie einen solchen Kurs besuchen. Die Kurse dürfen nur von bestimmten, anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie diese Maßnahme gemacht haben, wird der Führerschein ohne neue MPU wiedererteilt.
Wenn Sie ein „Kurs-Gutachten“ erhalten haben, sollten Sie es also unbedingt bei der Führerscheinstelle vorlegen, um nicht nocheinmal eine MPU machen zu müssen.
Nein. Ob eine MPU positiv oder negativ abgeschlossen wird, hängt davon ab, wie gut Sie sich mit Ihrer Vorgeschichte auseinandergesetzt und welche Veränderungen Sie eingeleitet haben.
Weiterführende Literatur zur MPU
Zur zusätzlichen Beschäftigung mit dem Thema MPU kann Fach- und Ratgeberliteratur hilfreich sein. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung, kann jedoch dabei unterstützen, Begutachtungsprinzipien und Anforderungen besser zu verstehen.
- Paul Brieler / Peter Grunow: „Ich will meinen Führerschein zurück: Erfolgreich durch die MPU“
- Dirk-Antonio Harms: „MPU – (k)ein Problem“
- Walter Altmannsberger: „Der MPU-Ratgeber – Hilfe bei Führerscheinentzug und MPU“, ISBN 978-3-8017-2166-4
- Brenner-Hartmann: „Grundriss Fahreignungsbegutachtung“
- Gehrmann / Undeutsch: „Das Gutachten der MPU und Kraftfahreignung“